Vorwort

Vorwort zur 11. Auflage

Nach langjähriger Jungjägerausbildung drängte sich eine Zusammenfassung des Jagdrechts sowie der wichtigsten jagdrechtlichen Nebenbestimmungen speziell für das Land Nordrhein-Westfalen nahezu auf. Eine derartige Darstellung in Form eines Lehr- und Handbuchs existierte bis zur Erstauflage im Jahr 2000 nicht.

 

Das Buch, dass bewusst keine Gesetzessammlung ist, soll nicht nur Jagdscheinanwärtern das für die Jägerprüfung notwendige Wissen ver- mitteln, sondern darüber hinaus auch ein Nachschlagewerk für den „gestandenen“ Jäger sein. Als Mittelweg zwischen Gesetzestext und juristi- schem Kommentar vermittelt es Jagdscheinanwärtern und Jägern das notwendige jagdrechtliche Wissen.

 

Das Werk bietet eine umfassende Darstellung der komplexen rechtlichen Materie, die aber dennoch auf das aus unserer Sicht Wesentliche be- schränkt wurde und auch für den juristischen Laien verständlich ist, ohne die unter Juristen oft bestehenden Meinungsstreitigkeiten gänzlich auszu- klammern.

 

Das Buch „Jagdrecht Nordrhein-Westfalen“ behandelt in seinem ersten Kapitel das Ineinandergreifen von Bundes- und Landesjagdgesetz sowie hierzu ergangene landesrechtliche Vorschriften.

 

Das zweite Kapitel vermittelt die wesentlichen Nebengebiete, also die mit der Jagdausübung im Zusammenhang stehenden bundes- und landes- rechtlichen Vorschriften.

 

Das dritte Kapitel dient der Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen. Der Kandidat findet sämtliche aktuellen Prüfungsfragen mit Antworten und Verweise auf die Fundstellen in den vorhergehenden Kapiteln.

 

Die vorliegende, vollständig überarbeitete 11. Auflage berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung bis 01.08.2022. Eingearbeitet wurden insbeson- dere Änderungen und Ergänzungen im Bundesjagdgesetz, in der Tierschutzhundeverordnung und im Waffengesetz sowie die aktuellen landesgesetzlichen Neugestaltungen des Jagdrechts und damit zusammenhängender Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen.

 

Die Corona-Pandemie hat auch die Jagdausübung nicht verschont. Insbesondere bei der Veranstaltung von Gesellschaftsjagden kam bzw. kommt es hier zu erheblichen Einschränkungen. Die Darstellung der Beschränkungen würde allerdings den Rahmen dieses Buches sprengen. Insoweit muss an dieser Stelle auf die jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen nebst hierzu ergangenen Hinweisen des LJV-NRW und die ministeriellen Erlasse zum Thema in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung verwiesen werden.

 

Eine für 2021 geplante Novelle des Bundesjagdgesetzes ist schon zum dritten Mal - diesmal am Thema Wald/Wild - gescheitert.

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen der SPD, den Grünen und der FDP vom 24.11.2021 sagt zur Jagd expressis verbis nichts aus. Neben „klassischen“ Themenfeldern Artenvielfalt, Klimaschutz, und Naturschutz beinhaltet er jedoch Gestaltungsabsichten zur realitätsgetreuen Abbildung des Wolfsbestandes und zum ländergeführten Bestandsmanagement Wolf, zum Waldumbau und zur Schaffung eines höheren Tierwohlniveaus.

Speziell zum Waffenrecht betont der Koalitionsvertrag die grundsätzliche Rechtstreue legaler Waffenbesitzer bei gleichzeitig angestrebter konsequenter Entwaffnung extremistisch gesinnter Personen. Dabei stehen die Verbesserung kriminalstatistischer Erfassungen von Straftaten mit Schusswaffen sowie der Informationsfluss zwischen den Behörden im Vordergrund.

 

Unter einer vormaligen rot-grünen Landesregierung erfolgten in Nordrhein-Westfalen zwei Novellen u.a. zum Landesjagdgesetz NRW vom 01.04.2014 und vom 29.04.2015, die durch einen „Paradigmenwechsel unter ökologischen Vorzeichen“ zu einschneidenden und sehr umstrittenen Veränderungen im geltenden Recht und der jagdlichen Praxis geführt hatten. Diese Missstände waren für den Landesgesetzgeber unter den geänderten Mehrheitsverhältnissen einer neuen schwarz- gelben Landesregierung Veranlassung, eine zügige und umfassende Überarbeitung der entsprechenden Regelungen vorzunehmen. Unter dem 13.03.2019 und dem 30.03.2019 sind erfreulicherweise ein zukunftswei- sendes und überarbeitetes neues Landesjagdgesetz NRW und eine über- arbeitete Landesjagdzeitenverordnung NRW in Kraft getreten.

 

Die nordrheinwestfälische Landtagswahl am 15. Mai 2022 hat nunmehr zu einer schwarz-grünen Koalition geführt. In deren als „Zukunftsvertrag“ bezeichneten Koalitionsvereinbarung vom 27.06.2022 ist zwar keine ausdrückliche Novellierungsabsicht des Landesjagdgesetzes NRW enthalten. Festgehalten wird aber die Stärkung des Tierschutzes und aller Funktionen des Waldes. Ein klimastabiler, resilienter Mischwald mit Naturverjüngung wird angestrebt. Hierzu sollen an die Waldfläche angepasste Wildbestände erreicht werden, so dass ein Miteinander von Wald und Wild möglich ist. Dabei sollen die im Landesjagdgesetz schon jetzt vorgeschriebenen Verbissgutachten als Bewertungsgrundlage dienen. Die Landesregierung will die Verbissgutachten für alle Waldflächen zügig erstellen und in regelmäßigen Intervallen erneuern sowie bei kritischen Ergebnissen eine konzentrierte Schalenwildbejagung sicherstellen.

 

Die Ausweisung eines zweiten Nationalparks ist gleichfalls beabsichtigt. Die weitere konkrete Umsetzung dieser Ziele bleibt abzuwarten.

 

In NRW gab es bisher für die Bereiche Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nur ein gemeinsames Ministerium. Im Zuge der Ressortaufteilung erfolgt nun die Trennung in zwei Ministerien (Umwelt-, Naturschutz und Verkehr sowie Landwirtschaft und Verbraucherschutz), wobei die Jagd als Aufgabengebiet in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugewiesen wird.

Selbstverständlich wurde auch die seit der letzten Auflage zu allen Themen- bereichen ergangene neue Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet.

 

In dieses Buch sind die persönlichen Erkenntnisse der Autoren aus lang- jähriger Ausbildung und Prüfung von Jungjägern ebenso eingeflossen wie unterschiedlichste theoretische und praktische Erfahrungen als Jäger und Waffenbesitzer, Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, Jagdberater einer kreisfreien Stadt, Vorsitzender einer Jagdgenossen- schaft, Vorsitzender einer Jägerschaft, eines stellvertretenden Justitiars und früheren Präsidenten und jetzigen Ehrenpräsidenten des Landesjagdverbandes Nordrhein- Westfalen sowie natürlich auch die Erfahrungen aus einer umfänglichen jagd- und waffenrechtlichen anwaltlichen Tätigkeit.

 

Für Hinweise und Anregungen aller Art sind die Verfasser jederzeit dankbar. Leverkusen/Soest, im August 2022

 

Gregor Hugenroth, Soest

 

Diedrich-Düllmann-Str 13 ▪ 59514 Welver

Tel: 0 29 21 38 272 24

Fax: 0 29 21 38 272 25

E-Mail: hugenroth@agrarrecht.nrw 

Homepage: www.agrarrecht.nrw